Justitia

Unfall? Das sind Ihre Rechte

KFZ-Gutachter Ihres Vertrauens

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen. Das gilt auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung bereits ein Gutachter beauftragt wurde. Die regulierende Versicherung muss, sofern die Schuldfrage geklärt ist, die Kosten des Gutachtens tragen, da diese erstattungspflichtig sind.

Ausnahmen bilden Bagatellschäden in der Höhe bis 750 €. In diesem Fall erstellen wir Ihnen gerne ein Kurzgutachten. Die Kosten hierfür können ebenfalls bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.

Reparieren oder Auszahlen

Tritt ein Haftpflichtschaden ein, hat der Geschädigte, bei entsprechenden Voraussetzungen, einen Anspruch auf Schadenersatz hinsichtlich des beschädigten Fahrzeugs.

Dieser beinhaltet entweder die Reparaturkosten, die maximal 30 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen dürfen, oder, im Fall eines Totalschadens, den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts (verbleibender Wert des beschädigten Fahrzeugs). Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl, Ihr Fahrzeug zu reparieren oder sich den Schaden mit Hilfe des Gutachtens auszahlen lassen (fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis). Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, zur Abrechnung der Schadensumme eine Reparaturkostenrechnung vorzulegen.

Ersatz der Wertminderung

Wenn Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur an Wert verliert, kann die Versicherung dazu verpflichtet werden den anfallenden Verlustbetrag zu ersetzen. Dabei müssen Faktoren wie erforderliche Reparaturkosten, Altschäden, Reparaturart, Neupreis, Fahrzeugalter, Laufleistung, Wiederbeschaffungs-/ Veräußerungswert, Erhaltungszustand sowie die aktuelle Marktlage des Fahrzeuges berücksichtigt werden.

Die Prüfung dieser Voraussetzungen und die Berechnung der Höhe der anfallenden Wertminderung ermittelt der beauftragte Kfz-Sachverständige. Es liegt auf der Hand, dass ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Gutachter auf diesen Punkt gerne verzichtet, da er nicht in Ihrem Interessel, sondern im Interesse der Versicherung handelt.

Mietwagen oder
Nutzungsausfall-Entschädigung

Sie als Geschädigter haben für die nachgewiesene Dauer der Reparatur oder im Falle eines Totalschadens für die Dauer der Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs, zumeist einen Anspruch auf einen Leihwagen bzw. bei Verzicht auf einen Mietwagen eine Nutzungsausfallentschädigung.

Die Höhe des Betrages für die Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach der Fahrzeugkategorie und dem Alter des beschädigten Fahrzeuges sowie der Wiederbeschaffungsdauer bzw. der Reparaturdauer. Diese wird von dem beauftragten Sachverständigen festgesetzt.

Rechtsanwalt Ihres Vertrauens

Für eine rechtliche Beratung sowie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche dürfen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. die regulierende Versicherung trägt in der Regel hierfür die Kosten. Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte und achten Sie auf eine vollständige und nicht nur eine schnelle Schadenregulierung.

Denn neben dem eigentlichen Schaden können durch einen Unfall diverse weitere Ersatzansprüche entstehen:

An- und Abmeldekosten / Abschleppkosten / Umbaukosten / Reparaturbestätigungskosten / Schmerzensgeld / Arbeitsausfall / Arztkosten / Bergungskosten / Aufwandspauschalen / Entsorgungskosten / Gerichtskosten / Transportkosten

Das sagen unsere Kunden

Hans-Jürgen Giesinger

1A

Wurde mir von einem Arbeitskollegen empfohlen. Kann ich nur bestätigen, 1A Service und zügige, sehr unkomplizierte Art und Weise.

Sehr gute Dienstleister.

Thorsten H.

Top Laden

Ich bin sehr zufrieden mit dem erstellen Gutachten und auch mit der Beratung und dem Umgang. Der Gutachter kam schnell zu mir zur Arbeitsstelle (!), ich musste nirgendwo hin, und der Schaden wurde zügig ausgeglichen. Top würde ich sagen. Vielen Dank noch mal, ich werde Sie weiterempfehlen!

Katha Hermann,

5 Sterne

Ich bin supi zufrieden, und die Sache mit dem Unfall war halb so schlimm. Aber hätte ich nicht durch den Rat meiner Mutter das Büro hier angerufen, wäre die Sache mit meinem Unfall nicht so ohne weiteres über die Bühne gegangen. Daher bin ich echt voll zufrieden und schlauer als vorher.

Grüße aus Düsseldorf,
K. Hermann

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